Sobald für Dich eine Fachrichtung gefunden hast, gilt es herauszufinden, welche Hochschule einen passenden Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Dann musst Du erfragen, wann der Studiengang startet. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob es Zulassungsbeschränkungen gibt oder besondere Anforderungen wie Vorpraktika oder Eignungstests. Wenn Du diese Informationen zusammen hast, kannst Du eine fristgerechte und vollständige Bewerbung verschicken. In der deutschen Hochschullandschaft sind nicht alle Fächer zulassungsfrei. So sind einige Fächer durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt. Das betrifft medizinische und pharmazeutische Studiengänge, deren Plätze nur zentral vergeben werden. Andere Fächer haben wiederum eine Zulassungsbeschränkung durch einen örtlichen Numerus Clausus. Der Wert ist keine feste Größe und kann von Semester zu Semester unterschiedlich ausfallen.
Sobald Du eine Zusage hast, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben. Manchmal kommt der Zulassungsbescheid nur per Mail. Denke daran, regelmäßig Dein Mailpostfach zu öffnen!
Fristen zu den jeweiligen Semestern
Bei der Bewerbung zum Studium bist Du an bestimmte Fristen gebunden. Startet das Studium im Oktober zum Wintersemester, endet die Bewerbungsfrist am 31.Mai vor dem neuen Wintersemester. Eine Ausnahme gilt für "Neuabiturienten", die ihr Zeugnis erst im Sommer erhalten. Diese Kandidaten können sich bis zum 15.Juli bewerben. Wenn Du Dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15.Januar vor dem neuen Semester eingetroffen sein. Manche Hochschulen organisieren ihren Lehrbetrieb nach Trimestern. Das sind dreimonatige Abschnitte. Die Bewerbungsfristen können bei diesen Hochschulen von den gängigen im Sommer und Winter abweichen. Informationen dazu findest Du auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen gehören mit ins Bewerbungsschreiben:
- Das ausgefüllte Antragsformular. Vorlagen gibt es oft auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat
- Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife. Amtlich beglaubigte Kopien kann jede Dienststelle ausstellen, die ein Dienstsiegel führt.
- Kann je nach Fach und Hochschule gefragt sein: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Musik oder Kunst. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern wie Sport.
- Bei einem Hochschulwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule.
Nachweis Vorpraktikum
Wenn Du nach dem Abitur studieren willst, informiere Dich bei Deiner Wunschhochschule, ob ein Praktikum für Dein Fach vorgeschrieben ist. Manchmal fordern die Hochschulen von ihren Bewerbern den Nachweis eines Vorpraktikums. Dies ist etwa bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen oder Fächern mit betriebswirtschaftlichen Inhalten der Fall. Vorpraktika können zum Beispiel für folgende Fächer erforderlich sein: Wirtschaftswissenschaften, Modedesign, Maschinenbau, Tourismusmanagement, Wirtschaftsingenieurswesen oder soziale Arbeit. Auch wenn ein Praktikum im Vorfeld nicht immer Pflicht ist: Du kannst mit einem Praktikum sinnvoll Wartezeiten überbrücken.
Örtlicher Numerus Clausus (NC)
Gibt es für bestimmte Studiengänge mehr Bewerber als Plätze, gehen die Hochschulen nach dem örtlichen Numerus-Clausus-Prinzip vor. Ein Kontingent der Plätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des "schlechtesten" Bewerbers ausgegangen, der im vorangegangenen Semester noch einen Studienplatz in einem bestimmten Fach bekommen hat. So lag der NC für den Bachelorstudiengang "Management und Marketing" an der Freien Universität Berlin im Wintersemester 2016 bei 2,3. Zugelassen wurden demnach Bewerber, deren Abiturdurchschnitt bei 2,3 oder besser lag. Grundsätzlich kann der NC durch Wartesemester aufgebessert werden. Zirka 20 Prozent der Plätze geht an Bewerber mit den meisten Wartesemestern. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung, ohne dass der Bewerber an einer anderen Hochschule eingeschrieben war. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Zeiten von Freiwilligendiensten oder Diensten bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden. Zudem können besondere familiäre oder gesundheitliche Belastungen bei einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit genannt werden.
Zentrale Vergabe durch die Stiftung Hochschulstart
Es gibt immer noch eine kleine Anzahl Fächer, deren Platzvergabe nur zentral erfolgt. Zu diesen Fächern zählen: Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Wer sich für einer dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart stellt auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer bereit.
Für Studienanwärter im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es noch eine Besonderheit: Dies ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge eingeführt hat. Wenn Du eines der folgenden Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Darunter fallen derzeit Studiengänge aus den Bereichen Lehramt, Chemie oder Rechtswissenschaften.
Zulassung per Losverfahren
Wer über die reguläre Studienplatzvergabe und dem Nachrückverfahren keinen Platz bekommen hat, kann sein Glück an der "Restplatzbörse" versuchen. Dort werden Studienplätze vergeben, die nicht besetzt werden konnten. Die bundesweite Studienplatzbörse öffnet das nächste Mal am 1. März 2017. Die Hochschulrektorenkonferenz informiert auf ihrer Seite "Hochschulkompass" dann wieder über freie Plätze. Diese werden dann in der Regel per Losverfahren von den jeweiligen Hochschulen vergeben. In der Studienplatzbörse findest Du außerdem Informationen über zulassungsfreie Studiengänge.
Zulassungsfreie Studiengänge
Neben den zulassungsbeschränkten Fächern durch einen NC gibt es eine ganze Reihe von Studiengängen, die keinen NC haben und zulassungsfrei sind. Der Notendurchschnitt ist in diesem Falle nicht relevant. So hat der Bachelorstudiengang "Multimedia Marketing" an der Hochschule Schmalkalden derzeit keine Zulassungsbeschränkungen. Die Fachhochschule Münster hat im Wintersemester 2016 alle Bewerber unabhängig von der Zeugnisnote zum Masterstudiengang "International Marketing & Sales" zugelassen, während es im Sommersemester davor noch einen NC für diesen Studiengang gab. Dies sind nur zwei Beispiele.
Die Tatsache dass es keinen NC gibt, bedeutet nicht, dass es keinerlei Bedingungen für eine Zulassung geben kann. So kann es vorkommen, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt, einen Nachweis für ein Vorpraktikum fordert oder gute Englischkenntnisse belegt haben will. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule abfragen.
Bewerbung für ein duales Studium
Wenn Du Dich für einen dualen Studiengang bewerben möchtest, musst Du ein paar Dinge mehr beachten, denn die Bewerbung erfolgt zweifach: An der Hochschule und beim zukünftigen Partnerunternehmen. Für die Bewerbung beim Partnerunternehmen brauchst Du ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Manche Unternehmen schreiben Stellen für Studenten dualer Studiengänge aus. So gibt es namhafte Medienunternehmen, die gezielt nach Bewerbern für ein duales Studium im Bereich Marketing suchen. Das Studium erfolgt in Kooperation mit einer Hochschule. Diese verlangt meist das (Fach-)Abiturzeugnis, in Ausnahmefällen ist eine Einschreibung ohne Abitur möglich. Einen NC gibt es nicht, stattdessen wählen die Hochschulen anhand von Auswahltests und/oder Aufnahmegesprächen aus. Auch bei der Bewerbung für ein duales Studium sind bestimmte Bewerbungsfristen einzuhalten.
Neue Bewerbung für einen Masterstudiengang
Wer nach dem Bachelorstudium oder nach ein paar Jahren im Beruf den Master machen möchte, muss sich vollständig neu bewerben. Wer sich noch im Bachelorstudium befindet, kann sich unter Umständen vorzeitig bewerben. Das geht etwa dann, wenn die Bachelorarbeit schon geschrieben, aber noch nicht bewertet ist. Du kannst in so einem Fall Deine Bewerbung mit einer vorläufigen Leistungsstandbescheinigung einreichen. Sobald das richtige Zeugnis da ist, reichst Du es nach. Schickst Du es zu spät los, kann der Zulassungsbescheid allerdings widerrufen werden. Jeder Masterstudiengang hat eigene Voraussetzungen. So ist zum Beispiel ein Bachelorabschluss in bestimmten Fächern erforderlich oder eine gewisse Berufserfahrung. Besonders für den Master of Business Administration (MBA) setzen die Hochschulen mehrere Jahre Berufserfahrung voraus. Manchmal werden nur Bewerber zugelassen, die eine bestimmte Note im Bachelorzeugnis haben. Die Voraussetzungen für das Masterstudium findest Du auf der Homepage Deiner Wunschhochschule.