Ein erfolgreiches Studium setzt eine solide finanzielle Grundlage voraus. So stehen Bewerber vor vielen Fragen, etwa welche Fördermittel es gibt, wie viel sie hinzuverdienen können und ob sie sich selbst versichern müssen. Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor man mit dem Studium loslegt. Verschaffe Dir einen Überblick über Deinen finanziellen Bedarf. Nicht immer reichen Ersparnisse oder Zuwendungen der Eltern aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken. Wir stellen Dir hier gängige Förderungsmöglichkeiten – angefangen vom Bafög bis zum Bildungskredit - vor. Natürlich kannst Du neben dem Studium jobben, um etwas hinzuzuverdienen, wenn das Studium nicht zu sehr darunter leidet.
Bedarf ermitteln – Ein Beispiel
Bei Deiner Studienplanung und der möglichen Finanzierung solltest Du regelmäßige monatliche Ausgaben überschlagen. Als Orientierung kann folgende Tabelle dienen. Natürlich hängt Dein finanzieller Bedarf von Deinen persönlichen Lebensumständen und dem Studienstandort ab. Großstädte sind tendenziell teurer als kleinere Studentenstädte. Wer ein Zimmer im Studentenwohnheim findet, zahlt meist weniger als für ein Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt. Vergünstigtes Essen ist in der Mensa zu haben, und für die öffentlichen Verkehrsmittel gibt es das Semesterticket. Trotzdem fallen etliche Ausgaben an.
Monatliche Ausgaben | |
Miete WG Zimmer | 380 Euro |
Kommunikation | 25 Euro |
Tägliches Essen in Mensa | 80 Euro |
Kleidung | 30 Euro |
Hygieneartikel | 30 Euro |
Lebensmittel | 80 Euro |
Lernmaterial | 20 Euro |
Freizeit, Kultur, Sport | 90 Euro |
Semesterticket | 30 Euro |
Haftpflichtversicherung | 10 Euro |
Gesamt | 775 Euro |
Bafög
Mit der Bafög-Förderung soll jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht werden, unabhängig von den Eltern. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das hinter den Bafög-Leistungen steht, ist seit 1971 in Kraft. Wer eine Unterstützung vom Bafög-Amt braucht, muss einen Antrag stellen. Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bafög-Amtes (www.bafög.de). Die Höhe der Fördersumme orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie dem der Eltern. Bestimmte Freibeträge werden nicht angerechnet. Zum Wintersemester 2016/2017 sind Freibeträge und Bedarfssätze erhöht worden. Zudem ist es leichter geworden, in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium Bafög zu beziehen, wenn eine vorläufige Einschreibung vorliegt. Beim Bafög handelt es sich um ein staatliches Darlehen, das nach dem Studium teilweise wieder zurückbezahlt werden muss. Das Darlehen ist zinslos. Falls Du nicht in der Lage sein solltest, Deiner Rückzahlungspflicht nachzukommen – etwa in Zeiten Erwerbslosigkeit – kannst Du Dich auf Antrag davon befreien lassen.
Kindergeld und Krankenversicherung
Bis zum 25. Lebensjahr kannst Du, beziehungsweise können Deine Eltern, Kindergeld beziehen. Der Anspruch besteht bei erwachsenen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden. Den entsprechenden Antrag müssen die Eltern stellen. Bis zum 25. Lebensjahr bist Du über Deine Eltern krankenversichert. Danach bist du allerdings selbst versicherungspflichtig. Krankenkassen bieten ermäßigte Studententarife an, ein Vergleich kann sich lohnen. Wenn Du Dich für ein Studium einschreiben willst, musst Du einen Nachweis über Deine Krankenversicherung vorlegen. Achtung: Im Falle eines dualen Studienganges fallen Beiträge zur Renten, -Pflege, -Arbeitslosen - und Krankenversicherung an. Die Beitragshöhe hängt vom Gehalt ab.
Stipendium – Förderung durch gemeinnützige Stiftungen
Alternativ zum Bafög kannst Du eine Förderung durch ein Stipendium erhalten. In der Datenbank www.stipendienlotse.de findest Du eine Vielzahl gemeinnütziger Stiftungen, die Studierende finanziell unterstützen. Die Höhe der Fördersumme und die Förderdauer können sehr unterschiedlich ausfallen. Informationen dazu bekommst Du bei der jeweiligen Stiftung. Einige private Hochschulen haben eigene Stiftungen für ihre Studienbewerber.
Staatlicher Bildungskredit – niedriger Zinssatz
Die Bundesregierung stellt ein Bildungskreditprogramm bereit, um damit Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen zu unterstützen. Der staatliche Bildungskredit wird unabhängig vom eigenen und elterlichen Einkommen gewährt. Es fallen Zinsen an, doch fällt der Zinssatz vergleichsweise niedrig aus. Auch die Raten für die Rückzahlung sind im Vergleich zu anderen Bildungskrediten gering. Weitere Informationen zum staatlichen Bildungskredit findest Du hier: www.bva.bund.de. Neben dem staatlichen Bildungskredit bieten auch Banken Bildungskredite an. Allerdings solltest Du bei der Bank die genauen Konditionen erfragen. So solltest Du wissen, wie hoch der Zinssatz ausfällt, ab wann Du rückzahlungspflichtig wirst und ob Du auch dann zur Rückzahlung verpflichtet bist, wenn Du erwerbslos sein solltest. Die Konditionen können von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen.
Wohngeld – Zuschuss für die Miete
In der Regel ist das Bafög-Amt für den Mietzuschuss für Studenten zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du dennoch als Studierender einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dies kann der Fall sein, wenn Du keinen Anspruch auf Bafög (mehr) hast und Du bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest. Informationen und Antragsformulare gibt es beim jeweiligen Wohngeldamt der Stadt/der Kommune.
Nebenjobs – nicht nur Teller waschen
Neben staatlicher Förderung, Stiftungen und Kredite kannst Du Deinen Lebensunterhalt durch Nebenjobs aufbessern. Vorteilhaft ist es, wenn Du einen Job in einer Branche findest, die etwas mit Deinem Studium zu tun hat. Wenn Du zum Beispiel Marketing Management studierst, könntest Du Dich um einen Studentenjob in einer Werbeagentur bemühen. So hast Du doppelt etwas davon: Du finanzierst Dein Studium und sammelst gleichzeitig Berufserfahrung. Da Du wahrscheinlich Praktika im Studium machen musst, suche Dir möglichst ein Praktikum, das vergütet wird. Wenn Du Bafög beziehst und gleichzeitig arbeitest, darfst Du eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten. Du kannst bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass dies sich auf die Höhe der Förderung auswirkt. Verdienst Du mehr, verringert dies die Fördersumme oder der Anspruch erlischt ganz. Generell gilt, dass Studierende eine wöchentliche Arbeitszeit von 19 Stunden nicht überschreiten dürfen, um ihren Status als Studenten nicht zu gefährden. Kurzfristig sind jedoch Tätigkeiten in Vollzeit möglich, wenn dieses Arbeitsverhältnis nicht länger als zwei Monate anhält.
Duales Studium – Aufwandsentschädigung vom Partnerunternehmen
Bei einem dualen Studium bist Du bei einem Partnerunternehmen angestellt, das im Regelfall eine Vergütung zahlt. Die Höhe fällt allerdings von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich aus. Wer ein duales Studium in Zusammenarbeit mit einem namhaften Unternehmen absolviert, kann bis zu 1.500 Euro monatlich erhalten, es können aber auch nur ein paar Hundert Euro sein. Manche Unternehmen geben statt einer Aufwandsentschädigung Geld für Bücher oder sie erstatten eventuelle Fahrtkosten. Berufstätige, die neben der Arbeit ein (Abend-)Studium aufnehmen, können den Arbeitgeber ins Boot holen und eine Förderung erhalten. Gerade wenn es einen starken inhaltlichen Bezug zum Job gibt, können Unternehmen durchaus ein Interesse daran haben, ihre Angestellten entsprechend fortzubilden. Berufstätige können zudem ihre Weiterbildungskosten gegebenenfalls steuerlich geltend machen.
Förderung für Auslandssemester
Ein Auslandssemester kann die Regelstudienzeit verlängern und außerdem muss ja die auswärtige Zeit finanziert sein. Studierende, die ins Ausland wollen, können das Auslands-Bafög beantragen. Es steht unter Umständen sogar denjenigen zu, die im Inland keinen Anspruch darauf haben. Wie das Bafög-Amt auf seiner Homepage schreibt, sind für die Auslandsförderung nach dem BAföG - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. Auf der Internetseite des Bafög-Amtes kannst Du herausfinden, welche Stelle für welches Land zuständig ist.
Erasmusprogramm
Neben dem Auslands-Bafög besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Erasmusprogramm zu beantragen. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm der EU. Förderfähig sind drei bis 12-monatige Auslandsaufenthalte an einer Universität innerhalb der EU. Zudem können Aufenthalte für Praktika gefördert werden. Mehr Informationen gibt es beim DAAD.